Hausordnung
Hausordnung Disco-Villa
Unser Unternehmen lebt davon, Gästen den Einlass zu gewähren, nicht davon, sie abzuweisen. Jeder Gast, der durch sein äußeres Erscheinungsbild und sein Verhalten demonstriert, dass er einen schönen Abend in der Disco-Villa erleben möchte, ist bei uns herzlich willkommen!
1.Personen unter 16 Jahren haben keinen Zutritt in die Disco-Villa.
(Zur Feststellung des Alters behalten wir uns eine Ausweiskontrolle vor).
2.Keinen Anspruch auf Einlass haben Personen, die stark alkoholisiert, geltungs-süchtig, aggressiv oder offensichtlich unter Drogeneinfluss stehen.
3.Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot.
4.Um die größtmögliche Sicherheit unserer Gäste und des Personals zu gewährleisten, werden Teile der Disco-Villa videoüberwacht. Besucher des Lokals werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt und stimmen mit Betreten der Videoüberwachung zu.
5.Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.
6.Personen, die versuchen den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und können mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, bzw. Körperverletzung rechnen.
7. Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
8.Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens verboten. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken an der Eintrittskasse oder im Lokal in jedem Falle konfisziert; hierzu hat das Sicherheitspersonal das Recht auf Durchsuchung, um die Gefährdung anderer Gäste auszuschliessen.
9. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Lokal ist nicht gestattet.
10. Der Verkauf, bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten.
11. Es wird während der gesamten Veranstaltung Foto- und Filmmaterial angefertigt. Dem Besucher ist hiermit bekannt, dass die Disco-Villa im Rahmen der Veranstaltung Foto- bzw. Filmmaterial anfertigt bzw. von Dritten anfertigen lässt. Die Besucher willigen beim Betreten der Discothek in die Herstellung, Vervielfältigung und Veröffentlichung des im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Bildmaterials in jeder Art durch die Disco-Villa oder durch Dritte, soweit die Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Disco-Villa steht, ein.
12. Das Mitführen von Hunden ist nicht gestattet.
13. Im Gebäude und auf dem Gelände Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis gestattet.
14.Es ist untersagt, bauliche Anlagen, Einrichtungsgegenstände oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben. Ebenfalls verboten ist das Verteilen von Konfetti. Sachbeschädigungen werden zur Anzeige gebracht.
15.Beim Aufenthalt auf dem Außengelände ist ab 22:00 Uhr die Lautstärke auf ein Minimum zu reduzieren.
16. Bei Zuwiderhandlungen und bei versuchter Täuschung erfolgt die Verweisung vom Gelände. Insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung behalten wir uns vor, Hausverbote auszusprechen und/oder die zuständigen Behörden/Polizei zu informieren.